Über uns
Mit Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 27. Mai 2008 wurde das Staatsministerium des Innern mit der Bildung eines Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen beauftragt. Am 16. Dezember 2008 erfolgte auf der Grundlage der Inkraftsetzung der einschlägigen Geschäftsordnung die Konstituierung des Landespräventionsrates (LPR).
Im Ergebnis entsprechender Sondierungsgespräche konnte davon ausgegangen werden, dass im Freistaat Sachsen bereits vielfältige Präventionsinitiativen und -gremien von staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen existieren, die sich auf landesweiter und regionaler Ebene besonders bewährt haben. Der Landespräventionsrat baut auf die bestehenden Präventionsstrukturen unter Beibehaltung ihrer jeweiligen Identität, ihrer Struktur sowie ihres programmatischen Ansatzes auf. Die Sacharbeit erfolgt maßgeblich in themen- bzw. projektbezogenen Arbeitsgruppen.

Wesentliche Aufgaben des Landespräventionsrates sind u. a.:
- Koordination, Vernetzung und Ressourcenbündelung interdisziplinärer Präventionsaktivitäten
- Optimierung gesamtgesellschaftlicher Präventionsinitiativen auf Landesebene
- Beratung der Staatsregierung, der Ressorts und weiterer Träger der Präventionsarbeit, insbesondere der kommunalen Präventionsgremien
- Initiierung, Unterstützung und Koordinierung der kommunalen kriminalpräventiven Gremien in den sächsischen Landkreisen, Städten und Gemeinden
- Koordination von landesweiten Fördermöglichkeiten und Förderprogrammen
Zur Sicherstellung der administrativen, logistischen und organisatorischen Arbeitsabläufe des LPR wurde beim Sächsischen Staatsministerium des Innern eine ständige Geschäftsstelle eingerichtet.