Vorstand
Der LPR-Vorstand regelt alle Angelegenheiten des Landespräventionsrates, soweit sie nicht eines Beschlusses des Plenums bedürfen und repräsentiert den LPR nach außen. Ihm obliegen insbesondere hoheitliche Aufgaben, beispielsweise parlamentarische Angelegenheiten, Haushaltsentscheidungen oder Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit des Landespräventionsrates.
Dem Vorstand gehören fünf Staatsministerinnen und Staatsminister an, deren Ressortzuständigkeiten in besonderer Weise durch die spezifischen Aufgabenstellungen des LPR berührt sind, sowie der Geschäftsführer des LPR. Es sind diese:
- der Staatsminister des Innern (zugleich Vorsitzender des LPR)
- die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (zugleich Vertretung des Vorsitzenden)
- der Staatsminister für Kultus
- die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
- der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr