Förderung
Als Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates zuständig für die Zuwendungs-verfahren nach folgenden Förderrichtlinien:
Amt24 - Förderrichtlinie Aussteigerprogramm
Amt24 - Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
Bitte beachten: Mit dem Zuwendungsantrag für kommunale Prävention ist eine Projektbeschreibung einzureichen, die sich an den Beccaria-Standards zur Qualitätssicherung kriminalpräventiver Projekte orientiert.
Darüber hinaus obliegt der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates als Bewilligungsbehörde des Landesanteils zur Kofinanzierung die Zuständigkeit für die Bundesprogramme:
"Demokratie leben!": Programmbereich A "Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie"
"Zusammenhalt durch Teilhabe"
Staatsregierung stärkt kommunale Präventionsarbeit

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider: „Bedarfsorientierte Prävention vor Ort und das Sicherheitsgefühl unserer Bürger stärken“
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung [29. Mai 2018] die Richtlinie Kommunale Prävention des Staatsministeriums des Innern beschlossen. Damit schafft die Staatsregierung die förderrechtliche Grundlage, um Kommunen bei der Initiierung und Etablierung von Präventionsgremien und bei der Unterstützung konkreter Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung sowie zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger finanziell unter die Arme zu greifen und Anreize zu eigener Initiative zu schaffen. Im Doppelhaushalt 2019/20 sollen hierfür insgesamt 140.000 Euro bereitstehen. „Unsere Kommunen bekommen damit die Möglichkeit, wirkungsvolle und für ihre Bedarfe maßgeschneiderte Präventionskonzepte zu entwickeln und umzusetzen, um negativen Entwicklungen effektiv entgegen zu wirken und ein lebenswertes Gemeinweisen zu etablieren“, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider heute in Dresden. „Diese Richtlinie soll die Initialzündung für eigene weitere Aktivitäten der kommunalen Ebene sowie für ihre Vernetzung mit Akteuren und Sicherheitsbehörden vor Ort sein“, sagte Schneider. Förderfähig sind beispielsweise [mehr]