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Das Präventionsgesetz

Auf Bundesebene

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) trat am 25. Juli 2015 in Kraft. Die große Koalition im Bundestag hat insbesondere die Stärkung von Projekte in den Lebenswelten Schule, Kita und Ausbildungsbetrieben im Blickfeld. Außerdem sollen die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und die Verbesserung und die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Behörden im Bereich Arbeitsschutz und Betrieblicher Gesundheitsförderung erweitert werden.

Auf Landesebene

Die Landesrahmenvereinbarung gemäß § 20 SGB V zur Umsetzung des PrävG im Freistaat Sachsen wurde am 1. Juni 2016 unterzeichnet und beinhaltet im Wesentlichen:

  • Die Erarbeitung und Umsetzung von präventiven und gesundheitsfördernder Konzepte
  • Gesundheitsschutz
  • Gesundheitliche Aufklärung und Wissensvermittlung
     
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