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Der LPR stellt sich vor

Themenwolke mit eine Vielzahl an Worten wie Gewalt, Mobbing, Stalking, Extremismus, Demokratie, Vandalismus, Medienbildung, Verkehrssicherheit, Landespräventionsrat © LPR

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Vorsorge ist in allen persönlichen Lebenslagen wichtig, von der Gesundheit, über die Rente bis hin zum Auto. Gehen wir vom einzelnen Menschen weg, finden sich noch mehr Felder der Prävention. Gesamtgesellschaftliche Probleme wie Gewalt, Kriminalität und Extremismus können durch verschiedene Maßnahmen bekämpft werden, bevor sie überhaupt auftreten. Der Fokus liegt dabei auf den wirklich richtigen Maßnahmen, die sich von Ort zu Ort klar unterscheiden. Die Bedürfnisse in einer Großstadt mit über einer halben Millionen Einwohner sind zum Beispiel anders als die eines ländlich geprägten Gebietes mit einer schwachen Infrastruktur. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich auch die Anforderungen an die kommunale Prävention stark unterscheiden und damit die Angebote auf kommunaler Hinsicht angepasst werden müssen.  

Am 27. Mai 2008 beauftragte die Sächsische Staatsregierung das Staatsministerium des Innern, den Landespräventionsrat Sachsen zu bilden (LPR SN). Daraufhin wurde am 16. Dezember 2008 die Geschäftsordnung des LPR auf seiner konstituierenden Sitzung in Kraft gesetzt.

Im Freistaat Sachsen existieren vielfältige Präventionsinitiativen und -gremien von staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen. Diese haben sich bereits auf landesweiter und regionaler Ebene bewährt. Der LPR baut auf die bestehenden Präventionsstrukturen auf, behält jedoch ihre jeweilige Identität, ihre Struktur sowie ihren programmatischen Ansatz bei. Die Sacharbeit erfolgt maßgeblich in themen- bzw. projektbezogenen Arbeitsgruppen.

Wesentliche Aufgaben des Landespräventionsrates sind u. a.:

  • Koordination, Vernetzung und Ressourcenbündelung interdisziplinärer Präventionsaktivitäten,
  • Optimierung gesamtgesellschaftlicher Präventionsinitiativen auf Landesebene,
  • Beratung der Staatsregierung, der Ressorts und weiterer Träger der Präventionsarbeit, insbesondere der kommunalen Präventionsgremien,
  • Initiierung, Unterstützung und Koordinierung der kommunalen kriminalpräventiven Gremien in den sächsischen Landkreisen, Städten  und Gemeinden,
  • Koordination von landesweiten Fördermöglichkeiten und Förderprogrammen.

Die beim Sächsischen Staatsministerium des Innern eingerichtete ständige Geschäftsstelle stellt die administrativen, logistischen und organisatorischen Arbeitsabläufe des LPR sicher .

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