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Cannabis

Kontrollierter Umgang mit Cannabis – Was heißt das?

getrocknetes Cannabis, liegend auf einer Öberfläche

Zum 1. April 2024 trat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft.

Sie finden hier die wichtigsten Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz, weitere Quellen zu Informations- und Präventionsangeboten sowie zu konkreten Unterstützungs- und Beratungskompetenzen.

Vorderansicht Informationsblatt Cannabisgesetz
Informationsblatt zum Selbstausdruck und Download 

Zum Download

  • Unter 18 Jahren gilt weiterhin: Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis ist verboten.
  • Die Weitergabe von Cannabis an Personen unter 18 Jahren ist verboten und strafbar.
  • Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren sowie in Sichtweite (100 Meter) von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten ist verboten.
  • Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zu Anbauvereinigungen.
  • Bei Konsum von Cannabis durch Personen unter 18 Jahren informiert die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten.
  • Ein Konsum bei Jugendlichen hat negative Auswirkungen auf den Reifeprozess des Gehirns.
  • Der regelmäßige Konsum bei Jugendlichen zeigt einen Rückgang schulischer Leistungen und des Ausbildungsniveaus an.
  • Konsumierende Jugendliche zeigen eine höhere Schulabbruchrate, eine geringere Beteiligung an einer universitären Ausbildung sowie weniger akademische Abschlüsse.
  • Die obigen Effekte sind stärker bei frühem Beginn und hohem Konsum.
  • Konsumierende erkranken im Vergleich zu abstinenten Personen häufiger an einer Psychose. Betroffene einer Psychose leiden unter Halluzinationen oder Wahnvorstellungen sowie schwerwiegenden Denkstörungen.
Schriftzug von der BzgA © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Eltern, Lehr- und Fachkräfte sowie Jugendliche umfassend zum Thema Cannabis. Die Plattform bietet Eltern unter anderem nützliche Handlungstipps und Argumentationshilfen an. Fach- und Lehrkräfte können wichtige Hinweise für die Präventionsarbeit erhalten und Jugendliche werden über Mythen des Cannabiskonsums aufgeklärt.
  • Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention bietet Verantwortlichen unterschiedlichster Settings von Kita bis Altenpflege zahlreiche Informationen zu Weiterbildungsangeboten, regionalen Ansprechpersonen sowie zum Verleih von Präventionsmaterialien.
  • Die Landesstrategie Prävention im Team (PiT) stellt Schulen über das PiT-Angebotsportal zielgruppenspezifische Präventionsangebote zur Suchtprävention zur Verfügung.
Ein Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 

Informieren statt Konsumieren! www.Infos-Cannabis.de

Logo der Fach-und Koordinierungsstelle Suchtprävention © Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention
  • Bundesweite Sucht & Drogen Hotline: 01806 313031
    Die »Sucht & Drogen Hotline« bietet telefonische Beratung, Hilfe und Informationen durch erfahrene Fachleute aus der Drogen- und Suchthilfe.
  • DigiSucht bietet Kontakt zu professioneller Beratung. Betroffene und Angehörige erhalten Unterstützung bei Fragen zum Umgang mit allen Drogen, wie z.B. Cannabis.
  • Beratung und Hilfe erhalten Sie außerdem bei über 45 Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen, die in den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten vorzuhalten sind.

Der Cannabis Case 2 – So wirkt Cannabis im Körper

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