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Plenum

Das Bild zeigt die Mitglieder des Plenums an einem Tisch. © LPR

Das Plenum ist das beschließende Gremium des Landespräventionsrates. Es besteht aus höchstens 30 ständigen Mitgliedern, die sich ausgewogen zusammensetzen aus Veretretern der Staatsregierung sowie staatlichen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Spitzen- und Dachverbänden, freien Trägern, zivilgesellschaftliche Stellen und kommunalen Interessenverbänden. Seine Sitzungen finden mindestens einmal jährlich statt. Bei Bedarf können die Leiter bzw. Mitwirkende der Arbeitsgruppen oder externe Sachkundige hinzugezogen werden.

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