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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Gestellte Szene, häusliche Gewalt, ein Mann mit einem Gürtel in der Hand, eine Frau knieend auf dem Boden und daneben ein weinender Junge. © LPR

Am 1. Februar 2018 ist in der Bundesrepublik Deutschland das rechtlich bindende »Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt« vom 11. Mai 2011 in Kraft getreten. Mit dem auch als »Istanbul-Konvention« bezeichneten völkerrechtlichen Vertrag sollen verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt geschaffen werden. 

Häusliche Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention bezeichnet nach Artikel 3, Buchstabe b »[…] alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte […].«

Für Kinder und Jugendliche kann das Miterleben von häuslicher Gewalt zwischen ihren engen Bezugspersonen zu erheblichen Störungen ihrer emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung führen und somit Auswirkungen für ihr späteres Leben haben. Häusliche Gewalt wird daher von Fachkreisen als eine spezifische Form potentieller Kindeswohlgefährdung angesehen.  

Der gesellschaftliche Umgang mit häuslicher Gewalt hat sich verändert: Häusliche Gewalt wird nicht mehr als Privatsache angesehen, sondern verlangt strafrechtliche Sanktionierung. Um den Opfern angemessene Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, bedarf es abgestimmter Interventions- und Präventionsstrategien zwischen den Professionen -  Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, Verwaltung, Sozialarbeit -  begleitet durch ein leistungsfähiges Netzwerk von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche.

Hilfe, Schutz & Beratung

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