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Förderung

ein Tisch mit einem Sparschwein, Hartgeld sowie mehreren Dokumenten

Förderrichtlinien

Als Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates zuständig für die Zuwendungsverfahren nach folgenden Förderrichtlinien:

Bundesprogramme

Darüber hinaus obliegt der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates als Bewilligungsbehörde des Landesanteils zur Kofinanzierung die Zuständigkeit für die Bundesprogramme:

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