Förderung
Förderrichtlinien
Als Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates zuständig für die Zuwendungsverfahren nach folgenden Förderrichtlinien:
- Amt24 - Förderrichtlinie Aussteigerprogramm
- Amt24 - Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
- Amt24 - Förderrichtlinie Fanprojekte
- Amt24 - Richtlinie Kommunale Prävention
Bundesprogramme
Darüber hinaus obliegt der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates als Bewilligungsbehörde des Landesanteils zur Kofinanzierung die Zuständigkeit für die Bundesprogramme: