29.09.2025

Evaluation des Konsumcannabisgesetzes

gezeichnetes grünes Cannabisblatt auf weißem Untergrund
© Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen

Erste Ergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) veröffentlicht

Am 1. April 2024 trat in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft, das den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau in Anbauvereinigungen erlaubt. Die unabhängige wissenschaftliche Evaluation EKOCAN untersucht seit Januar 2025 die Auswirkungen der Teillegalisierung.

Der erste Zwischenbericht des EKOCAN-Projekts liegt vor und zeigt u.a.:

2024 konsumierten in Deutschland rund 5,3 Millionen Erwachsene Cannabis. Die Zahl hat sich durch das Gesetz kaum verändert. Medizinalcannabis deckt etwa 12–14% des Bedarfs, Eigen- und Vereinsanbau weniger als 0,1%.

Die Zahl der strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Cannabis ist um rund 100.000 zurückgegangen, da Kleinkonsumenten nicht mehr verfolgt werden. Der rückläufige Trend beim Konsum Jugendlicher hält an, rund ein Zehntel konsumiert jedoch riskant. Kurzfristige Effekte auf Gesundheit und Verkehrssicherheit sind bisher unklar.
Die Evaluation, basierend auf umfangreichen Befragungen und Datenquellen, läuft bis April 2028. Langfristige Auswirkungen müssen mit zeitlichem Abstand bewertet werden.

Für weitere Details steht der vollständige Zwischenbericht bereit.

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