25.06.2026

Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert ...

Nahaufnahme von Händen mit einem Smartphone
© Verbraucherzentrale Sachsen

Widerrufsbutton ab Juni 2026: Online-Verträge einfacher widerrufen

Geklickt, abgeschlossen – und bald auch genauso einfach widerrufen: Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen für online geschlossene Verträge einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Ziel der neuen Regelung ist es, den Widerruf genauso einfach zu machen wie den Vertragsabschluss.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Widerruf künftig also direkt auf der Website erklären – ohne lange nach Kontaktmöglichkeiten suchen oder Formulare ausfüllen zu müssen. Das sorgt für mehr Transparenz und erleichtert die Durchsetzung von Verbraucherrechten im Online-Handel.

Die neue Pflicht gilt für Online-Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht, die beispielsweise über Webshops, Buchungsportale oder Apps abgeschlossen werden.

Die Widerrufsfunktion muss leicht zu finden und klar erkennbar gestaltet sein, etwa durch ausreichende Kontraste oder eine farbliche Hervorhebung. Außerdem muss sie während der gesamten Widerrufsfrist zur Verfügung stehen.

Wichtig: Am Widerrufsrecht selbst ändert sich nichts. Ein Widerruf ist weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich – in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware.

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