Kabinett stärkt Gewaltschutz in Sachsen
Gesetzesentwurf zur Anhörung freigegeben.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Ausbau und die Absicherung der Schutz- und Beratungsstrukturen. Das Gewalthilfesystem soll gemäß Bundesvorgaben flächendeckend so ausgebaut werden, dass in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt bedarfsgerechte Angebote bestehen.