Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert ...
Mitklagen und Geld zurück: Sammelklage gegen Prime-Video
Werbung statt werbefreiem Streaming oder Zusatzkosten für den bisherigen Standard: Millionen Kundinnen und Kunden zahlen seit 2024 mehr – oder bekommen weniger. Jetzt läuft der Countdown zur derzeit größten Sammelklage Deutschlands.
Im Februar 2024 führte Amazon ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer zusätzliche Werbung ein – und dass trotz laufendem, kostenpflichtigem Abo. Die angekündigte Änderung wurde zwar per E-Mail mitgeteilt, doch eine echte Wahl hatten Kundinnen und Kunden nicht: Wer weiterhin werbefrei streamen wollte, musste ein Zusatz-Abo für 2,99 Euro monatlich abschließen. Für alle anderen ist das bezahlte Abo durch zusätzliche Werbeblöcke in der Qualität gemindert.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für rechtswidrig: Vertragsänderungen dieser Art sind nach Ansicht der Verbraucherschützerinnen und -schützer nur mit aktiver Zustimmung zulässig. Deshalb hat sie als erste Organisation in Europa eine Verbandsklage gegen Amazon eingereicht – und über 240.0000 Menschen haben sich der Klage bereits angeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten – unabhängig davon, ob sie seitdem die Werbeblöcke akzeptieren oder für Werbefreiheit zusätzlich zahlen.
Am 19. Mai 2026 begann vor dem Bayerischem Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung. In erster Instanz dürfte die Klage voraussichtlich abgewiesen werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte jedoch bereits eine Revision beim Bundesgerichtshof an und rät betroffenen Amazon-Kundinnen und Kunden weiterhin, sich der Klage anzuschließen. Das Klageregister bleibt noch bis zum 9. Juni 2026 geöffnet.
Die Anmeldung ist kostenfrei und dauert nur wenige Minuten.